Bonnie und Clyde-Syndrom

„Gefährliche Liebe im Knast“.

Mit diesem Aspekt beschäftigt sich die Neue Zürcher Zeitung in einem beachtenswerten Artikel in ihrer Ausgabe vom 13.5.2016.

Anlass des Berichts ist das Abenteuer von Angela Magdici und Hassan Kiko. Die Schweizer Gefängnisaufseherin hat in einer Nacht- und Nebelaktion ihren Geliebten Hassan Kiko aus einem schweizer Gefängnis entweichen lassen. Anschliessend flüchteten beide nach Italien, wo sie festgenommen worden waren. Während der wegen zweier Sexualdelikte vorbestrafte und in einem weiteren Fall noch nicht rechtskräftig verurteile Syrer in Italien auf seine Auslieferung in die Schweiz wartet, befindet sich sich die Gefängniswärterin wieder in der Schweiz und auf freiem Fuss. Sie könnte für die Fluchthilfe mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkommen, während sich ihr Geliebter mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis nicht strafbar gemacht hat, weil Selbstbegünstigung durch Selbstbefreiung aus behördlichem Gewahrsam auch in der Schweiz nicht geahndet wird. 

«Liebesbeziehungen zwischen Gefängnisangestellten und Gefangen enden fast immer in einer Tragödie – die beiden sind schlicht zu ungleich, als dass die Beziehung bestehen könnte», sagt Philippe Bensimon von der Université de Montréal. Der kanadische Kriminologe hat sich intensiv mit dem in der Fachwelt als  Hybristophilie bezeichneten Phänomen beschäftigt und jüngst darüber eine Studie auf dem Fach­portal «Délinquan­ce, justice et autres questions de société» veröffentlicht http://bit.ly/1rxOH4 m. Seine zentrale Erkenntnis: Solche Romanzen sind weiter verbreitet, als man denkt, trotzdem gehen die Behörden der Problematik lieber aus dem Weg. 

Hybristophilie: 4%

So gross ist laut Schätzungen in den USA der Anteil von Angestellten in Gefängnissen, die sich auf eine Liebesbeziehung mit Gefangenen einlassen.

«Jedes Gefängnis in der westlichen Welt ist davon betroffen, aber die Gefängnisverwaltungen weigern sich, darüber zu reden, dass es amouröse und sogar sexuelle Beziehungen zwischen Angestellten und Gefangen gibt», erklärt Philippe Bensimon. Einigermassen verlässliche Zahlen zur Häufigkeit solcher Beziehungen existieren nur in den USA. In der amerikanischen Gesetzgebung wird der Begriff des sexuellen Fehlverhaltens so breit aufgefasst, dass schon blosse Verliebtheit zwischen Angestellten einer Vollzugsanstalt – seien es Aufseher, Psychologen oder Sozialarbeiter – und Gefangenen darunterfällt und sanktioniert wird.

Um Gefangene zu schützen, werden sexuelle Kontakte gemäss dem Prison Rape Elimination Act von 2003 verfolgt und mit mindestens zwei Jahren Gefängnis bestraft – selbst wenn der Austausch in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. 2006 wurden den Justizbehörden in den USA 60 500 Fälle von sexuellem Fehlverhalten gemeldet – bei einer Gefängnis­popula­tion von 1,6 Millionen Menschen. «In 20 Jahren gab es rund eine Million Fälle», so der Kriminologe Bensimon. 

Auch in Deutschland ist die Gefangenenbefreiung durch § 120 StGB explizit unter Strafe gestellt. Dabei kann – außer dem Flüchtenden selbst – grundsätzlich jeder Täter sein, als auch Mitarbeiter der JVA.

Statistiken hierzu gibt es in Europa keine, Bensimon hat aber rund 300 Fällen zusammengetragen, über die in europäischen und nordamerikanischen Medien zwischen 2005 bis 2015 berichtet wurde. 

«Man kann diese Art von Beziehungen nicht verbieten. Wird aber nicht einmal darüber geredet, bleiben die Probleme bestehen.»

Aus den USA ist auch bekannt, dass aufseiten des Personals mehrheitlich Frauen von dem Phänomen betroffen sind. Letztes Jahr ist eine Studie zum Schluss gekommen, dass an rund drei Vierteln aller Fälle sexuellen Fehlverhaltens weibliche Angestellte beteiligt sind, obwohl diese nur einen Drittel des Gefängnispersonals ausmachen. Dieser Umstand hat laut Bensimon damit zu tun, dass in den therapeutischen Bereichen von Gefängnissen, etwa bei der psychologischen oder sozialtherapeutischen Betreuung von männlichen Gefangenen häufiger Frauen als Männer tätig sind. «Ich denke nicht, dass die Frauen generell anfälliger sind, aber die Situation in einem Gefängnis lässt sich mit nichts vergleichen», sagt der erfahrene Kriminologe. Unter Gefangenen herrsche ein «hypersexualisiertes Milieu», in dem Frauen geradezu vergöttert würden. «Führt eine Gefängnisangestellte ein normales, emotional ausgeglichenes Leben, lässt sie sich davon nicht berühren. Hat sie aber persönliche Probleme, ist sie im Kontext eines Gefängnisses besonders gefährdet.» Philippe Bensimon wirft den Gefängnisverwaltungen vor, sie würden das Thema auch deshalb lieber nicht anschneiden, weil sie wegen des grösseren Frauenanteils aufseiten der beteiligten Angestellten Angst hätten, sich dem Vorwurf des Sexismus auszusetzen. 

«Ist man im Justizvollzug während Jahren mit einem Gefangenen konfrontiert, ist es völlig normal, dass sich eine gewisse Empathie entwickelt», sagt Bensimon. «Man muss sich dessen jedoch bewusst sein und damit umgehen können.» Der Kriminologe verlangt deshalb, dass die persönliche Eignung des Personals bei der Rekrutierung besser geprüft und das Thema «Beziehungen mit Gefangenen» in der Ausbildung endlich explizit angesprochen werde. «Man kann diese Art von Beziehungen nicht verbieten – das ist unmöglich. Wird aber nicht einmal darüber geredet, bleiben die Probleme bestehen», sagt Bensimon.

http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/wissen-gefaehrliche-liebe-im-knast-ld.82387