Honorar

Was kostet die Strafverteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung?

Hier hat meine Kanzlei einen seit Jahrzehnten bewährten Richtsatz. Die Vertretung kostet bei einer Vertretung bis zur Haftentlassung, also Antragstellung auf vorzeitige Haftentlassung und ggfs. Wahrnehmung des Termins zur Anhörung bei der Strafvollstreckungskammer: 500 Euro zzgl. USt. also 595 Euro. Bei einfachen strafvollstreckungsrechtlichen Problemen ermäßigt sich das Honorar oder es erhöht sich bei „großen“ Problemen. Am besten Sie sprechen mit mir über das Honorar. Wir finden eine Lösung. Ich lasse niemanden „im Regen stehen“.