10 Jahre Föderalismusreform in der Strafvollstreckung – „Ein falscher Schritt“

In der Strafvollsteckung gilt: Allein die Bundesländer und nicht mehr der Bund sind für den Strafvollzug zuständig. Jedes Bundesland kann seine eigene Vorstellung zum Vollzug unbedingter Freiheitsstrafen umsetzen.

In Bayern gilt, vereinfacht ausgedrückt der Grundsatz:

Sperrt diese Straftäter weg und lasst sie am besten nie wieder raus.

Das ehemalige Vollstreckungsziel der Resozialisierung durch den Vollzug von Freiheitsstrafe steht nur noch einer nachgeordneten Stelle.

Wer aus dem Gefängnis entlassen wird, ist oft wieder bald drin.

Die aktuelle bundesweite Rückfalluntersuchung des Bundesjustizministeriums bestätigt: Jeder zweite Straftäter wird innerhalb von neun Jahren wieder rückfällig.

Das bedeutet: die Resozialisierung funktioniert nicht.

Dabei wurde sie per Bundesgesetz 1977 als oberstes Ziel des Strafvollzugs festgelegt. Das änderte sich jedoch im Jahr 2006 im Zuge der Föderalismusreform. Seither ist die Regelung des Strafvollzugs Ländersache. 14 von 16 Bundesländern haben nun ihre eigenen Regelungen.

Weblink: BayStVollzG

Die meisten Länder änderten den Fokus, weg von der Resozialisierung hin zum Schutz der Allgemeinheit. „Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden“, sagt Kriminologe Helmut Kury. „Aber ewig wegsperren kann auch nicht die Lösung sein.“

Ob ein Strafgefangener auf seine Entlassung aus dem Strafvollzug vorbereitet wird ist reine Glückssache. Der Strafvollzug sollte wieder Sache des Bundes werden. Doch der Strafvollzug ist nicht Gegenstand der öffentlichen Diskussion und deshalb politisch uninteressant.

„Die Justiz will einfach nicht über ihre Grundlagen nachdenken“, sagt JVA-Leiter Galli. Er ist nicht gegen Bestrafung im Allgemeinen. Es geht ihm um das Wie. Obwohl Galli als Anstaltsleiter selbst Teil des Systems ist, spricht er sich gegen die reine Verwahrung von Gefangenen aus. Diese These vertritt er auch in seinem Buch. Was die Justizministerien davon halten, haben sie deutlich gemacht. Seine Lesungen in JVAs in Sachsen und Bayern sagten die zuständigen Behörden kurzfristig ab.

Der Staat gibt für den Strafvollzug jährlich etwa vier Milliarden Euro aus. Viel Geld, vor allem wenn das oberste Ziel misslingt: die Resozialisierung.

Das bayerische Justizministerium weist diesen Vorwurf zurück. „Übergangsmanagement“ nennen sie ihren Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen, also die Vorbereitung auf die Entlassung aus der JVA.

 

 

 

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