Handyalarm im Knast

Den Bock zum Gärtner gemacht hat der Freistaat Bayern mit zwei Beamten der JVA Aschaffenburg.

Eigentlich stehen die Strafverteidiger unter dem Generalverdacht der Justiz ihren Mandanten im Knast ständig verbotene Dinge mitzubringen. Deshalb werden Verteidiger bei einem Knastbesuch hochnotpeinlich durchsucht. Bloß kein i-pad mit Simkarte mitnehmen oder gar Zigaretten oder Gummibärchen. All das führt zu einem „Strafrapport“ beim „Zoodirektor“. Die Vordertüre des Knastes ist sicherer als der Zugang zu Fort Knox, in dem ja noch die Goldreserve der USA liegen soll.

Jeder Knast hat aber eine schlecht gesicherte Hintertüre. Das ist der menschliche Faktor.

Schließer vor Gericht

Laut Berichten des Bayerischen Rundfunks stehen zwei Beamte der JVA Aschaffenburg vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Aschaffenburg.

Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten Gefangenen dabei geholfen, Drogen und Handys in das Gefängnis im Stadtteil Strietwald zu schmuggeln. Zu Beginn des Prozesses legte der Jüngere der beiden Angeklagten ein Geständnis ab. Sein 47-jähriger Kollege bestreitet die Vorwürfe.

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Bedroht durch Gefangene

Der geständige Angeklagte gab in der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung an, gleich viermal Gefangenen geholfen zu haben, mehrere Pakete in das Aschaffenburger Gefängnis zu schmuggeln. Jedoch habe er das nicht freiwillig und eigennützig getan, sondern wurde von einem Insassen bedroht. Der Gefangene, Mitglied einer Rockervereinigung, drohte dem Beamten, seine Familie würde unliebsamen Besuch bekommen, wenn er bei den illegalen Aktionen nicht mitmachen würde. Der JVA-Beamte ließ sich daraufhin auf den Deal ein und begleitete laut Medienberichten den Gefangenen zum Bereich der JVA, in dem der Müll gelagert wird. Dort gibt es keine Videoüberwachung und es konnten anonym Pakete hinterlegt werden, die von dem Gefangenen in seinem Beisein abgeholt wurden.

Der zweite JVA-Beamte wies laut Pressemitteilungen allerdings alle Vorwürfe zurück. “Er habe nie Handys oder andere unerlaubte Dinge in das Gefängnis eingeschmuggelt”, heißt es. Eine Erklärung, warum er angeschwärzt worden sei, hat der 47-Jährige nicht.

Häftlinge aus Würzburg und Schweinfurt

In der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg sitzen auch immer mal Untersuchungshäftlinge aus Würzburger oder Schweinfurter Verhandlungen ein. Insbesondere dann, wenn es mehrere Verdächtige in einem Fall gibt und diese bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens voneinander getrennt verwahrt werden müssen.

Kein Anschluß unter dieser Nummer

Es heißt, daß die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, “dass in Aschaffenburg zwischen August 2014 und Anfang Februar 2015 ‘in zahlreichen Einzelfällen’ Mobiltelefone in die Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg eingeschmuggelt wurden”. Insgesamt wurden 43 Handys sichergestellt. Angeblich sollen die beiden Angeklagten auch für die illegalen Machenschaften bezahlt worden sein. Zudem soll einer der beschuldigten Beamten eine Cannabisplantage in seiner Privatwohnung betrieben haben.

Knast durchsucht

Es wurden die Mobiltelefone und Drogen angeblich bei sogenannten Routinekontrollen der Gefängniszellen gefunden. Es heißt aber auch, dass “ein Insasse der JVA (…) den Ermittlern entsprechende Hinweise gegeben” habe. Daraufhin wurde das Gefängnis von der Polizei mit einer Hundertschaft stundenlang durchsucht und auch Beweismaterial sichergestellt.

 

Außer Club Alles Bene

imageoder Polizisten dürfen nicht so empfindlich sein.

Polizeibeamte werden die Abkürzung „ACAB“ künftig nicht mehr ohne weiteres zum Anlass nehmen können sich beleidigt zu fühlen und  Anzeigen zu schreiben. Oder wenn sie es doch tun, bestehen zumindest gute Aussichten, dass die Verfahren durch die Staatsanwaltschaft schnell eingestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich jetzt zwei Verurteilungen von Fußballfans aufgehoben, die im Stadion „ACAB“-Schriftzüge gezeigt haben.

Das Bundesverfassungsgericht wertet „ACAB“ als Meinungsäußerung im Spannungverhältnis zu den Ordnungshütern, die nicht per se unzulässig ist. Jedenfalls liege nicht unbedingt eine Schmähung vor, die unter keinen Gesichtspunkten von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.image

In einem der Fälle war es so, dass sich bei dem Protest mit einer sanktionierten Äußerung ein Bezug zu Stuttgart 21 und einer umstrittenen Polizeieinheit finden ließ. Hier sei eine viel und emotional diskutierte Frage aufgenommen worden, sagt das Gericht.

Eine Strafbarkeit von „ACAB“ kommt nach den aktuellen Beschlüssen nur in Betracht, wenn die Verantwortlichen bewusst die Nähe zu einzelnen Polizeibeamten gesucht haben, denen sie ihre Missachtung ausdrücken wollten.

Es genüge nicht, wenn Polizeibeamte im Einsatz die Parole wahrnehmen. Vielmehr müsse im einzelnen festgestellt werden, dass es eine „personalisierende Adressierung“ gab.

Die Polizei als solche sei eine viel zu große Gruppe, um kollektiv beleidigt werden zu können. Das bedeutet nichts anderes, als dass es auch Polizisten nicht unbedingt persönlich nehmen dürfen, wenn gegen ihren Berufsstand als solchen kritische Worte fallen.

Die beiden Fälle müssen nun neu verhandelt werden.

(Aktenzeichen 1 BvR 257/14 und 1 BvR 2150/14)

Bild von la vida loca * la familia

Briefe aus der Todeszelle

„Die Toedts verbringen zwei Wochen im Kloster Ettal, beten mit den Mönchen. Sie lernen Edwin Erhard kennen, Pfarrer in Hammelburg und ehemaliger Gefängnisseelsorger. Er nimmt sie in seiner katholischen Gemeinde zwischen den Weinbergen im äußersten Norden Bayerns auf. Er macht sie auch mit Ralf aus der JVA Würzburg bekannt, der erste Brieffreund der Toedts.

Ralf hat im Suff einer Silvesternacht seine Frau erstochen. Heute weiß er nicht mehr warum. Den Toedts hat Ralf ein Foto geschickt, zwei blonde Kinder auf seinem Schoß, seine Frau hält ein Neugeborenes in die Kamera. Pfarrer Erhard nahm die Toedts mit zu Ralf ins Gefängnis, durch die Sicherheitsschleusen, zwei mal 45 beklemmende Minuten. Auf der Rückfahrt sprachen sie kein Wort.“

Brieffreundschaft: „Die Gefangenen sind unser Leben“ | ZEIT ONLINE