nie hama wasser

Duschen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden. Nicht so in der Justizvollzugsanstalt. Ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat keinen Anspruch auf tägliches Duschen. Allerdings reicht es auch nicht aus, wenn er sich in seinem Haftraum mit kaltem Wasser waschen kann. Vielmehr muss er mindestens vier Mal (!) in der Woche warmes Wasser nutzen können, so eine Entscheidung des OLG Hamm zur Körperhygiene von Gefangenen. Da das erstinstanzlich zuständige Landgericht nicht geprüft hat, ob dem Betroffenen diese Möglichkeit zur Verfügung steht, hat das OLG Hamm das Verfahren zurückverwiesen.